Die Schüler werden in die Werkstättenordnung eingeführt und im fachgerechten
Umgang mit Handwerkzeugen und Handmaschinen unterwiesen.
Das Ziel ist das Herstellen von Gebrauchsgegenständen und Werkstücken, an denen Grundtätigkeiten, Holzverbindungen, Verbindungsmittel und Oberflächenbehandlung praktisch angewandt werden.
Übungen zu den Erkenntnissen der Farbenlehre und die Gestaltung von einfachen Ornamenten und Schriften ergänzen den Unterricht.
Mauerteile, Pfeiler-, Bogen- und Ziermauerwerk werden unter Berücksichtigung von Verbandsregeln und messtechnischen Vorgaben errichtet.